Der Energieausweis kann im wesentlichen auf zwei Arten ausgestellt werden - anhand des theoretischen Energiebedarfs einer Immobilie oder anhand des tatsächlich angefallenen Energieverbrauchs. Im ersten Fall wird ein sogenannter bedarfsbasierter Energieausweis Erstellt (Bedarfsausweis), im zweiten Fall ein verbrauchsbasierter Energieausweis (Verbrauchsausweis).
Dabei ist zu beachten, dass nicht jeder Energieausweis zulässig für jedes Gebäude ist. Welchen Energieausweis Sie benötigen, hängt dabei im wesentlichen von der Art Ihres Objektes ab.